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Forum: German Forum

Topic: Achtung Abmahnwelle

Dieses Thema ist veraltet und kann veraltete oder falsche Informationen enthalten.

gbeulPRO InfinityMember since 2007
Hier mal eine kurze Info die ich über die DDO bekommen habe und die auch im PA-Forum Diskutiert wird

http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=11&t=82944


Falls das bei euch mal hoch kommt cool bleiben!

Solltet Ihr auf euren Homepages die Begriffe verwenden erstmal entfernen bis zur Klärung.

Leute die diese Begriffe schon vor 2006 verwendet haben bitte melden damit die Löschung der "Marke"

Vorangetrieben werden kann

Mit freundlichen Grüßen

DJ-Agua
 

geposted Mon 23 May 11 @ 3:58 pm
Aloá,

hab ja kiene lust mich da zu registrieren oder so...
aber Notdienst bzw Vermittlung.. egal mit welchem prefix...
ist viel zu allgemein und da was wirklich geschützes draus zu machen....
aber irgendwer versuch das ja doch immer wieder... und um mal nicht kilometerweit abzuschweifen :
es gibt da eine veranstaltung die nennt sich Resident-E, ist ein eingetragenes produkt/event also ein geschützter name.
somit dürften sich, rein theroretisch, DJs die einen festen club haben wo osie auflegen, nicht Resident DJs nennen....
Aber sie heissen eben so....
da könnten die veranstalter ja mal ordentlich kasse machen.....

Es gibt die bezeichnung vermittlung bzw notdienst auch in verbindung mit DJ im volksmund schon wesentlich länger als es sich dieser spezi hier eintragen lassen hat..

da nenn ich mich doch glatt mal DJ - DJ und bitte die ganze zunft zur kasse, oder DJ Ausgang wäre auch toll..
dann zahlen alle die irgendwo ein *ausgangsschild* haben ;)

damit kommt der nie nicht durch...
wir hatten solche und ähnliche themen schon ettliche male auf seminaren der BDT
( Berufsverband für Discothekenunternehmer im Deutschen Hotel und Gaststättenverband *DEHOGA* )
und so ziemlich niemand kommt mit sowas durch...

das einzige problem hierbei ist :
man hat auf jeden fall den papierkram etc am hals... denn den MUSS man dann erledigen, sonst wird so ein beschluss schnell mal rechtskräftig.
hat aber im normalfall keinen echten bestand wenn man dagegen angeht.

Bin aber auch diese Jahr wieder auf der Disco-Contact 2011 (18.10.2011 )die von diesem Verband veranstaltet wird.
und schon am Montag vor der eigentlichen Veranstaltung werden einige seminare stattfinden und man hat auch möglichkeiten mit diesen leuten direkt zu sprechen.
werde dort nocheinmal genaue informationen einholen.

gruss, der Kernspalt
 

geposted Mon 23 May 11 @ 5:52 pm
hier gelangt ihr zu seiner neuen HP nachedem seine alte HP wohl vom netz genommen wurde . das ist der kollege welcher ...
mann beachte seine zusatz seite DJ Notdienst :-D
http://www.charlies-hits.de/service.htm
 

geposted Tue 24 May 11 @ 3:57 am
raynetPRO InfinityMember since 2006
das muss ein echter profi sein, da können wir alle einpacken.... *gg*

jetzt weiss ich auch warum Notdienst, den braucht man auch bei längeren betrachten seiner Homepage....*würg*
 

geposted Tue 24 May 11 @ 4:02 am
unter der technik hat er vdj pro 5 stehen . müsste er doch hier angemeldet sein wenn es eine vollversion ist ohne crack :-D
 

geposted Tue 24 May 11 @ 4:24 am
Ich bin einer der Betroffenen, und habe dieses Anwaltliche Schreiben von einem Kollegen im PA Forum hochladen lassen.
Desweiteren habe ich mich gestern auf der Amtlichen Seite für Bundes Patent und Markenrechte mit dieser Patent Nr. informiert, nur leider hat der Herr van Haselen leider übersehen, das der Ausdruck DJ NOTDIENST in Verbindung mit "Tätigkeiten eines Dj`s" zurück gewiesen wurden.

Werde euch auf dem laufenden halten.

Sascha
 

geposted Tue 24 May 11 @ 8:36 am
also im deejay forum wird auch darüber diskutiert.. da hat jemand das patent mal eingestelt vom patentamt . dort steht jetzt dass das patet eingestellt wurde und die akte vernichtet wurde. also hat er keine rechte mehr ...
 

geposted Tue 24 May 11 @ 9:47 am
Aloá,

die hatte er vorher schon nicht...
du kannst so ziemlich alles eintragen lassen, nur ob es rechtlichen bestand haben wird ist hier fraglich.
da er sich auf seiner website den BEGRIFF schützen lassen hat ( so steht es da ) und nicht die dienstleistung bzw den namen,
ist er in diesem fall schonmal machtlos.

des weiteren : Taugt der Name überhaupt als Marke oder ist er z.B. freihaltebedürftig? ( ein wichtiges kriterium bei klagen )
er ist nicht freihaltungsbedürftig, da er ein zu allgemeine bedeutung hat. eintragen : ja.. aber das war es.

der einzige punkt wo er damit durchkommen könnte, und auch das ist mehr als fraglich, wäre,
wenn man einen service mit dem namen anbietet und dabei auf den eingetragenen begriff eines anderen verweist.
Beispiel :
Ich biete auch einen ++++++ service an wie er auch auf www.ichversuchallefürdoofzuverkaufen.de angeboten wird.
da kommen wir dann langsam in eine grauzone.
aber immernoch nciht wirklich in den bereich einer ernstzunehmenden klage.

es lassen sich blos leider zuviele von solchen versuchen einschüchtern und zahlen lieber.
wenn von 40.000 angeschriebenen das nur 200 ernstnehmen und zahlen.... sind das laut dem anwaltsschreiben schonmal gute 200.000€ die da zusammen kommen.
dann nehmen wir 30.000€ für anwaltskosten und schriftverkehr, 10-15.000 für diverses...
da bleibt doch schön was über...
und genau DAS ist das prinzip von solchen dingern....

mein tip :
bei solchen drohungen sofort den eigenen anwalt aufsuchen und eine prüfung durchführen lassen.
die kosten dafür kann man, wenn man es richtig macht, dem kläger durch eine gegenklage aufzwingen.

gruss, der Kernspalt
 

geposted Tue 24 May 11 @ 10:06 am


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