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Forum: German Forum

Topic: DJ GEMA Gebühr - Page: 10

Dieser Teil des Themas ist veraltet und kann veraltete oder falsche Informationen enthalten

Also Zusammengefasst:

Richtig oder Falsch

Ich bezahle einmalig 125 € für meinen Musikbestand (bis 01.04.2013) auf meinem Laptop und kann mir kostenlos soviele Sicherungskopien anfertigen wie ich will.

Richtig oder Falsch

Ab 01.04.2013 bezahle ich pro neuem Track 0,13 €, außer ich Downloade diese von zb. Musikload oder Amazon, dann sind diese Tracks schon lizenziert.

Richtig oder Falsch

Wenn ich eine Sicherungskopie benötige (Festplatte deffekt, neuer Rechner) muß ich wieder 125 € bezahlen.

Richtig oder Falsch

Familienfeiern, also Privatfeiern wie Hochzeitsfeiern und Géburstagsfeiern auf denen ich spiele, sind von Gebühren befreit.

So habe ich das jetzt verstanden.

MfG
DJ Frank & Sound-Mix-Diskothek


 

geposted Fri 15 Mar 13 @ 8:42 am
marcel3110 wrote :
Ich bezahle einmalig 125 € für meinen Musikbestand (bis 01.04.2013) auf meinem Laptop und kann mir kostenlos soviele Sicherungskopien anfertigen wie ich will.


Falsch. Du darfst die Songs nach Lizensierung nutzen. Weitere Kopien die zur öffentlichen Aufführung vorgehalten werden müssen mit 13 Cent lizensiert werden. Eine Backup Kopie ist kostenfrei es sei denn die Originalplatte geht kaputt und Du nutzt die Backup Platte zum Auflegen.

Geht die Platte vor dem 31.12.2013 kaputt ist alles soweit ok und Du zahlst erneut 125,- Euro. Geht die nach dem 31.12. kaputt musst Du pro Titel 13 Cent zahlen. (Rückwirkende Lizensierung geht ja nur bis Ende des Jahres)


marcel3110 wrote :
Ab 01.04.2013 bezahle ich pro neuem Track 0,13 €, außer ich Downloade diese von zb. Musikload oder Amazon, dann sind diese Tracks schon lizenziert.


Solange die Titel nicht kopiert werden - richtig. Beim Anfertigen von Kopien - 13 Cent.

marcel3110 wrote :
Wenn ich eine Sicherungskopie benötige (Festplatte deffekt, neuer Rechner) muß ich wieder 125 € bezahlen.


Falsch - die rückwirkende Lizensierung geht nur bis Jahresende - geht die Platte später kaputt musst Du jeden Titel einzeln lizensieren.

marcel3110 wrote :
Familienfeiern, also Privatfeiern wie Hochzeitsfeiern und Géburstagsfeiern auf denen ich spiele, sind von Gebühren befreit.


Richtig.

Gruß, Heiko
 

geposted Fri 15 Mar 13 @ 9:34 am
raynetPRO InfinityMember since 2006
an Hand der Beiträge sieht man wieder sie sich alle von der Gema "fi**en" lassen, sorry!

Leider gibt es keinen Zusammenhalt, denn wenn es einen geben würde, würden ALLE für mindestens einen Monat die Arbeit niederlegen und sich "Arbeitssuchend" melden....

Für mich persönlich ist zumindest mal klar das ich in Deutschland nicht auflegen werde, denn wie komme ich dazu wenn ich einen Monat im Jahr in D arbeite, mein gesamtes Sortiment nach zu lizenzieren....

Und es sind ja einige Kollegen aus Österreich die im benachbarten Deutschland mal ein Monat arbeiten....

Und sollte dieses "Modell" auf die österreichische AKM übergreifen bin ich gezwungen sofort meinen Beruf aufzugeben....

LG Rayman
 

geposted Fri 15 Mar 13 @ 10:12 am
Was ist dann mit Promo Versionen aus Bemusterungs Pools?
 

geposted Fri 15 Mar 13 @ 12:24 pm
Hatte ich direkt beim BVD nachgefragt: Lizenzfrei, solange Du sie direkt auf das Medium runtersaugst, mit dem Du auch auflegst. Kopierst Du es von Deinem Rechner zu Hause auf Dein Auflege-Laptop: 13 cent pro Titel.

Übrigens gibt´s auch nen Paket-Preis:
Bis zu 500 neue Titel pro Jahr ab 01.04.13 im Paket: 55 EUR
501 - unbegrenzt Titel pro Jahr: 125 EUR

Bedeutet für mich: 125 EUR für Altbestand + 125 EUR für unbegrenzt neue Titel = 250 EUR
 

geposted Fri 15 Mar 13 @ 12:37 pm
Hallo zusammen.

Die Meinung bezüglich der Lizensierung von Sicherheitskopien nach dem 31.12.2013 teile ich so nicht...

Nach den GEMA FAQ ist die Aktivierung einer bisher nicht genutzten Sicherheitskopie der Festplatte grundsätzlich mit dem Pauschbetrag von € 125,-- möglich. Auch nach dem 31.12.2013.

Die Frist bis Ende 2013 gilt m.E. nur für bereits in der aktiven Nutzung befindliche Festplatten. In allen weiteren Statements der Liste wird diese Frist nicht mehr genannt.

Hierzu würde dann auch das von DJFrankyP erwähnte Preispaket passen.

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Zitat:
Ich habe zum Beispiel für 3.000 Musiktitel eine Lizenz erworben. Bevor ich zur Veranstaltung fahre, mache ich ein Back-up von meinem Laptop. Nach der Veranstaltung wird mir der Laptop geklaut und ich kaufe einen neuen und stelle mit dem Back-up wieder alles her. Muss ich dann erneut bezahlen? Und muss ich für die Musik, die auf der Back-up-Festplatte liegt, auch bezahlen, obwohl diese nicht für die öffentliche Wiedergabe bestimmt ist?

Back-ups sind grundsätzlich nicht vergütungspflichtig. Erst wenn Sie eine Sicherungskopie zur öffentlichen Wiedergabe nutzen wollen (also bspw. nach einem Diebstahl aktivieren), ist dieses Back-up vergütungspflichtig. Dann entsteht eine einmalige Lizenzvergütung in Höhe von EUR 125,- unabhängig von der Anzahl der aktivierten Werke. Sollten Sie aus dem Backup aber bspw. nicht 3.000 Titel sondern nur 10 Titel zur öffentlichen Wiedergabe nutzen wollen, so können Sie natürlich auch Einzellizenzen erwerben (0,13 EUR je Musikwerk).



Zitat:
Wie ist das bei der Anschaffung eines neuen Laptops? Müssen alle bereits lizenzierten Musikwerke erneut lizenziert werden?

Ja. Einmalig in Höhe von EUR 125,- unabhängig von der Anzahl der im Back-up aktivierten Werke.

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geposted Fri 15 Mar 13 @ 1:19 pm
470000PRO InfinityMember since 2006
 

geposted Fri 15 Mar 13 @ 11:11 pm
DJ-Elliot wrote :
Der Tarif kommt nun tatsächlich schon zum 01.04.2013. 13 Cent pro Titel bleibt bestehen, allerdings kann das Altarchiv für 125 € einmalig lizensiert werden.

Hier noch die FAQs:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Presse/Top-Themen/faq_vroe.pdf


Und wenn man die Songs z,. B. Itunes kauft, fällt die Lizenzierung auch weg - so lese ich das raus.
Also fällt dann doch nichts zusätzlich an?

Aus dem obigen Dokument
Ich kaufe meine DJ-Musik bei iTunes und lege mit demselben Rechner auf.
Grundsätzlich fallen für Musikwerke, die sie bei einem Anbieter wie iTunes legal erworbenen haben, keine weiteren Vergütungen an.


Und mein ganzen Repertoire kann ich für 125 Euro lizenzieren und fertig?

Muss ich meine gesamte Musikdatenbank lizenzieren?
Nein, nur die bisher nicht lizenzierten Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire, die zum Zwecke der
öffentlichen Wiedergabe kopiert wurden, müssen lizenziert werden (Abgeltung für Werkbestände). Dies erfolgt einmalig für alle vor dem 1.4.2013 kopierten Musikwerke über einen Pauschalbetrag in Höhe von 125,- EUR netto. Die nachträgliche Lizenzierung kann bis zum 31.12.2013 vorgenommen werden.

Lg Stefan
 

geposted Sat 16 Mar 13 @ 2:26 am
ich habe 2 festplatten im laptop statt eines optischen laufwerks.

wenn ich also dei 2 festplatte ausbaue und sie in einem andern einbaue, hab ich keine kopie.
die musik befindet sich immernoch auf dem "original" träger.i

diese festplatte kann ich auch extern nutzen.

wie verhält es sich da ???

ich werd n scheiss tun wenn ich ein neues lapi kaufe und die festplatte vom alten da rein schraube diese nochmals mit 125 euro zu vergüten.

ist zwar ein neues laptop aber alte festplatte...

wie ist das mit mashups . die sind generel illegal wenn mann es so nimmt. wie soll das da mit der kopie gehen ??? pro soundschnippsel im mix ??

also für mich ist diese traif noch nicht erwähnenswert.

was mich noch interessiert wenn die mein lappi durchschnüffeln sollten , nach was suchen die den da??? nach kopien ???
das sollen die mir mal zeigen wie die kopien vom original unterscheiden wollen ...

 

geposted Sat 16 Mar 13 @ 7:24 am
Ich würde mir da erstmal nicht so viele Gedanken machen.

Im Zweifel muss die GEMA dir beweisen das Du den Song erst auf einem Rechner runtergeladen hast und dann den Titel auf die ext. kopiert hast.

Wüsste nicht wie die das bewerkstelligen wollen. ;-)
 

geposted Sat 16 Mar 13 @ 7:34 am


da geht es doch schon los...

nicht gema mitglieder werden kriminalisiert

zitat:
Kein GEMA-Mitglied: Machen sich DJs strafbar?

Jan-Michael Kühn vom Berlin Mitte Institut, der als DJ Fresh Meat auch selbst auflegt, weist zudem darauf hin, dass man sich als DJ nun bei der GEMA anmelden muss, da man sich mit der Aufführung von Musikstücken sonst potentiell strafbar mache. Die GEMA schreibt auf ihrer Facebook-Page, dass jeder DJ gesetzlich dazu verpflichtet ist, sich zu melden.


würde mal gern wissen ob dieses gesetzt mitlerweille im STGB festgehalten wurde.

kann mir die anklage vorlesung vorm gericht vom staatsanwalt schon richtig vorstellen .


" herr müller , ihnen wird zu lasten getragen das sie auf den balkon musik machten und die gesammte nachbarschft diese hörte.
laut gema gesetz ist dieses eine öffendliche vorfürung. da sie kein gema mitglied sind, stellt dieses eine straftat da.

im STGB steht geschrieben dass hier für 14 tage ernst mosch in der endlosschleife in einen abgesicherten raum auf voller lautstärke zu erwarten haben.

was haben sie zu ihrer verteidigung zu sagen, sie verbrecher ? "

 

geposted Sat 16 Mar 13 @ 7:46 am
jakovski wrote :
Ich würde mir da erstmal nicht so viele Gedanken machen.

Im Zweifel muss die GEMA dir beweisen das Du den Song erst auf einem Rechner runtergeladen hast und dann den Titel auf die ext. kopiert hast.

Wüsste nicht wie die das bewerkstelligen wollen. ;-)


mit der gema vermutung .

für die gema bist du solange schuldig bis du die unschuld bewissen hast.


schon krass in einem rechtsstaat wie deutschland solche stasi methoden zu zulassen ...

im grunde verstösst das gegen das deutsche gesetz..
 

geposted Sat 16 Mar 13 @ 7:47 am
Es ging um das Kopieren - die Gema Vermutung sagt das bis zum Beweiss des Gegenteils alles Gemapflichtige Titel sind.

Mir ging es um das Kopieren vom Home PC auf das GIG Notebook. Ich würde mal sagen das die Gema da ein gewaltiges Nachweisproblem kriegt.

Gruß, Heiko
 

geposted Sat 16 Mar 13 @ 8:27 am
naja und solange du nicht beweissen kannst das es originale sind . bist du schuldig.

also ich kann nicht mehr alles nachweissen was so in 10 jahren auf mein rechner gelandet ist als original und kopie.
die letzten 2 jahre vieleicht gerade noch so.

also bin ich der gema den beweiss schuldig und somit ein gaaaaaanz böser mensch :D


deshalb zwingen sie ja auch die djs gema mitgleid zu werden. zumal alle....

auch die vinylis.

istv doch klar wohin das fürt .

zum staatlich anerkannten schallplattenunterhalter wie in der DDR


hier wird es der gema geprüfte dj werden . ganz nach ddr vorbild.
 

geposted Sat 16 Mar 13 @ 10:25 am
Und was ist, wenn man aus dem VDJ die Funktion Verschiebe nach .... macht, dann ist es keine Kopie, sondern man hat die Tracks woanders verschoben.

Da soll mal so ein Heini kommen und behaupten, das das ne Kopie ist.


Mike
 

geposted Sat 16 Mar 13 @ 10:32 am
MikeHJohn wrote :
Und was ist, wenn man aus dem VDJ die Funktion Verschiebe nach .... macht, dann ist es keine Kopie, sondern man hat die Tracks woanders verschoben.

Da soll mal so ein Heini kommen und behaupten, das das ne Kopie ist.


Mike


kannst du beweissen das es keine ist ????

das wird dir die gema dann so verklickern.
 

geposted Sat 16 Mar 13 @ 10:35 am
Verschieben ist nicht kopieren. Es wurde hundertmillionenfach bereits erklärt. Wie wäre es mit einer Diskussion, wo jeder Teilnehmer sich erst ein paar Sekunden lang Gedanken macht bevor er so einen Quark postet? Das würde uns allen sehr helfen, denke ich.
 

geposted Sat 16 Mar 13 @ 3:27 pm
Hi,
ich habe ja Geld in das Programm Platinum Notes gesteckt. Ich denke alles was ich damit bearbeite ist dann eine Kopie ?
Aber mein Ablauf sieht so aus:
Itunes
oder Amazone
oder MP3Poty
oder BeatPort
direkt auf meinen Aufleg Läppi
und dann PN drüber
wie wollen die mir das Beweisen das ich den letzten Schritt gemacht habe?
der Matze
 

geposted Sun 17 Mar 13 @ 4:48 am
Statement und meine Vorgehensweise zur G..A Tarifreform

Erst einmal ist es eigentlich traurig das wir bald schon amerikanische Verhältnisse hier bei uns haben. Soll heisen, das man ohne
Rechtsbeistand (RA) bald keinen "Pumps" mehr lassen kann. Ok, das ist ein Gesellschaftliches Problem und steht auf einem anderen Blatt.
Nichtstestotrotz habe ich jetzt doch mal rechtlichen Beistand gesucht und mich mit meinem RA beraten.
Folgendes kam dabei heraus, bzw. ich werde ab dem 01.04.2013 wie folgt vorgehen:

Alles was mit der G..A zu tun hat läuft ab o.g. Zeitpunkt ausschliesslich über den RA.
Abgerechnet werden nur die Titel die auch an der VA gespielt worden sind. (13 cent/Song), Grundlage hier
die ausgedruckte Playlist mit Datum und Uhrzeit, unterschrieben vom jeweiligen Veranstalter/Auftraggeber.
Da zur G..A-Vermutung seit Oktober 2012 eine Petition beim Petitonsausschuß anliegt werden die Abrechnungen vom RA bei der G..A eingereicht, Zahlung erfogt bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage auf ein vom RA angelegtes Treuhandkonto und das auch nur unter "Vorbehalt".
Auf keinen werde ich meine komplette Sammlung lizensieren oder der G..A Zugriff darauf gestatten.
Kontrollen werde ich ignorieren, der Rechner ist mein privates Eigentum und steht unter Schutz meiner Persönlichkeitsrechte.
Da die G..A keinerlei Hocheitsrechte besitzt brauche ich ohne rechtliche geltenden Richterlichen Beschluß oder eine Einstweilige Verfügung (Personenbezogen - keinen "Blanko" Beschluß) auf solche Aufforderungen nicht reagieren.

Wie gesagt, meine Vorgehensweise.
Muss jeder für sich entscheiden ob er die "Machenschaften" der Fi/Mi-Mafia für gottgegeben aktzepiert oder sich wehrt.
Da ich schon etwas älter bin hab ich im Laufe der Jahre einigen "Unsinn" kommen und gehen gesehen.
Ein klein wenig gesundes Rechtsverständnis und eine Portion zivillen Ungehorsam haben allerdings noch nie geschadet.

Abschliessend noch ein Wort zu den Sicherungskopien/Backups.
Diese sind heute Wirtschaftliche Notwendigkeit und den "Schwachfug" mit Nachlizenzierung werden die IT-Rechtler hoffentlich bald vom Tisch haben.
Ja, der Gegenwind den die G..A zur erwarten hat wird stärker und kälter. Selber Schuld den sie haben ja die "Windmaschine" selber angeschaltet.
Es wird sich noch einiges tun, aber egal wie's ausgeht:

" Lasst euch euren Job/Hobby nicht vermiesen und denkt bei allem Hickhack immer an das Publikum.
Die müssen ihr Geld auch hart verdienen und haben es verdient das "Wir" richtig Party machen "

Kollegialle Grüßle aus dem Wilden Süden
und immer volle Hütte
Holger
 

geposted Sun 17 Mar 13 @ 6:50 am
Alador wrote :
...ich habe ja Geld in das Programm Platinum Notes gesteckt. Ich denke alles was ich damit bearbeite ist dann eine Kopie ?...
Wenn du eine zusätzliche neue Datei abspeicherst ist es selbstverständlich eine Kopie.

Alador wrote :
wie wollen die mir das Beweisen das ich den letzten Schritt gemacht habe?
der Matze
Man kann Änderungen an einer Datei nachvollziehen indem man sie forensisch auswertet (vorher/ nachher-Vergleich mit einem oder mehreren Mustern). Wenn man will.

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Im Übrigen ist die GEMA gottgleich. Sie braucht garnichts zu beweisen. Die brauchen nur fordern. Und sie bekommen es!
Der GEMA geht es nicht um Verteilungsgerechtigkeit. Die GEMA rechnet auch nicht mit erhöhtem Prüfungsaufwand. Eventuell werden in zwei bis fünf Jahren ein paar öffentlichwirksame Klagen angestrengt. Der große Rest wird sich schon in die Hose machen und brav zahlen.
Ernstzunehmende Alternativen, im Sinne anderer Verwertungsgesellschaften gibt es nunmal keine und die wenigen GEMA-Nutznießer lachen uns alle aus.

Die GEMA ist die Lobby-Organisation sehr weniger Großverdiener (Künstler, Produzenten, Verlage).
Die bei weitem überwiegende Masse ist nur Zahlemann ohne jegliche Mitbestimmungsrechte, auch wenn sie selbst Kulturschaffende sind, und damit meine ich nicht unbedingt nur das DJ-Geschäft, egal ob Hobby, Semi oder Pro.

Der Vertrag der abgeschlossen wurde ist ein schlechter Witz und an Bürokratie nicht zu toppen.
Warum nimmt die GEMA den Vorschlag einer Flatrate, unterschieden nach Hobby, Semi oder Pro nicht auf?
Ich finde diesen Vorschlag sehr sinnvoll. Stattdessen beharren sie auf diesem intransparenten Tarifmodell!
Die GEMA hat eigentlich alle ihrer bekannten Forderungen durchgesetzt.
Noch dazu wurden bestimmten Verbänden Sonderkonditionen zugestanden um ihnen Mitglieder zuzutreiben.
Das nennt dann man wohl Win-Win-Situation.

Ich bin gespannt, wie in meinem Bekanntenkreis höhere Honorarforderungen als DJ bei den Auftraggebern ankommen und ob sie sich überhaupt durchsetzen lassen.

Was ich nach dem 01.04.2013 lizensieren werde, werde ich sehr genau abwägen.
Man spielt sowieso fast immer das Gleiche. Falls der Auftraggeber kein nun angemessenes Honorar akzeptieren mag wird eben am Pult ein Schild stehen: "Noch nicht bei der GEMA lizensierte Musikwünsche kosten auf Grund gestiegener Abgaben 15 Eurocent."
Dazu lege ich eine Liste meiner bestehenden Lizenzen.
Rechnet Euch mal hoch, was euch zukünftige Neuerscheinungen kosten werden.
Hier wird doch keiner ernsthaft behaupten, den Musikbestand zum 01.04.2013 einzufrieren?

Quelle: faq_vroe.pdf vom 14.03.2013
Müssen DJs Titel, Interpret und Urheber angeben, oder reicht es nur die Anzahl Tracks zu lizenzieren?
Derzeit reicht es aus, lediglich die Anzahl der vervielfältigten Werke mitzuteilen.
Wenn ein DJ darauf besteht eine Playlist abzugeben mit expliziter Nennung der Künstler und Werke deren Musik er spielt, wird die dann ignoriert?
Unser derzeitiges Lizenzierungsmodell sieht die Berücksichtung individuell eingereichter Playlist nicht vor.
*LOL*

Mag jeder davon halten was er will, ich denke mir meinen Teil und werde die gegebenen Möglichkeiten nutzen solange es mir möglich ist.


So, genug ausgek...
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Sorry @Alador,
dass ich deinen Beitrag missbraucht habe um mich mal ordentlich auszuk... .
Dieser zweite Absatz ist leider etwas Off-Topic und kann ggf. gerne vom MOD-Team gelöscht werden.
 

geposted Sun 17 Mar 13 @ 7:36 am
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