Hallo, wie an anderer Stelle erwähnt, bin ich aktuell noch in der Findungsphase zum Thema VDJ. Wie soeben im VDJ Free festgestellt, wird die direkte Anbindung an Spotify nicht mehr in bekannter Form aufrechterhalten. Daher habe ich mir das Wettbewerbsprodukt Deezer angeschaut und Tests hierzu gelesen. Macht für mich einen guten Eindruck, zumal auch die Offline-Nutzung von Musiktiteln möglich ist. Unklar ist allerdings, ob diese Nutzung der Deezer Premium+ Lizenz (1 Monat Test) auch mit VDJ Free möglich ist. Hierzu sind die Aussagen nicht eindeutig.
Gibt es hierzu verbindliche Anmerkungen?
VG Jürgen
Gibt es hierzu verbindliche Anmerkungen?
VG Jürgen
geposted Mon 17 Oct 22 @ 4:48 pm
Hallo Jürgen,
ich selber habe ein Deezer Abo und nutze dieses auch mit VDJ. Das klappt alles ohne Probleme.
Es gibt jedoch ein paar Einschränkungen:
In der Home Version kann man, soweit ich weiß, keine Streamingdienste nutzen. Am besten mal nachschauen, ob du in deiner Version den Reiter "Online Music " -> "Deezer" finden kannst. Parallel zu Deezer kannst du aber auch VDJ Pro 30 Tage kostenlos testen.
ich selber habe ein Deezer Abo und nutze dieses auch mit VDJ. Das klappt alles ohne Probleme.
Es gibt jedoch ein paar Einschränkungen:
- Das Browsen durch den Deezer Katalog (Charts, Playlisten, Neues von einem Interpret) geht in VDJ nicht. Man kann sich jedoch seine in Deezer gemerkten Favoriten (Titel oder ganze Playlisten) in VDJ anzeigen lassen. Die Suchfunktion geht natürlich auch.
- Deezer darfst du nicht gewerblich nutzen, also ist es nur für zu Hause oder bei Freunden erlaubt.
- Das Downloaden und offline hören von Titel geht nur in den Deezer Apps und nicht in VDJ (dort geht nur online Streaming).
In der Home Version kann man, soweit ich weiß, keine Streamingdienste nutzen. Am besten mal nachschauen, ob du in deiner Version den Reiter "Online Music " -> "Deezer" finden kannst. Parallel zu Deezer kannst du aber auch VDJ Pro 30 Tage kostenlos testen.
geposted Mon 17 Oct 22 @ 5:44 pm
Hallo, vielen Dank für die Beantwortung. Die Erläuterungen der Einschränkungen finde ich zielführend. Derartiges war aus den Testberichten nur eingeschränkt zu entnehmen. Was mache ich, um offizielle Downloads aus diesen Onlinediensten auch gewerblich zu nutzen?
VG Jürgen
VG Jürgen
geposted Tue 18 Oct 22 @ 5:03 pm
"Was mache ich, um offizielle Downloads aus diesen Onlinediensten auch gewerblich zu nutzen?"
Mir nicht(s) bekannt (besonders hier in Deutschland)...
Mir nicht(s) bekannt (besonders hier in Deutschland)...
geposted Tue 18 Oct 22 @ 5:38 pm
Hallo, vielen Dank für die Beantwortung. Die Erläuterungen der Einschränkungen finde ich zielführend. Derartiges war aus den Testberichten nur eingeschränkt zu entnehmen. Was mache ich, um offizielle Downloads aus diesen Onlinediensten auch gewerblich zu nutzen?
VG Jürgen
VG Jürgen
geposted Tue 18 Oct 22 @ 5:40 pm
Tipps zur illegalen Verwendung wirst Du hier sicherlich nicht erhalten, legal ist das laut Deezer-AGB nicht möglich.
MfG
Gerdio
MfG
Gerdio
geposted Wed 19 Oct 22 @ 12:49 pm
Nochmal Kommerzielle und öffentliche Nutzung von TIDAL, Spotify, Deezer, Apple Music, Youtube, Amazon Music und Co. erfüllt die Voraussetzungen von lizenzierter Musik nicht.
Erlaubte Dienste sind iDJPool, Beatport Link und BeatSource etc. alles andere ist illegal.
Erlaubte Dienste sind iDJPool, Beatport Link und BeatSource etc. alles andere ist illegal.
geposted Wed 19 Oct 22 @ 1:48 pm
Mal ne Frage zum Angebot "idjpool".
Wie schaut es denn da so genau aus mit "auf dem Gebiet (hier in) Dutschland"?
Da in den "Terms & Conditions" steht ja eindeutig
-----> 4. Territory: USA
Was würde/wird die GEMA dazu sagen?
Beatport Link und BeatSource werde ich mal noch bei Bedarf ergoogeln.
(Oder jemand kann mir hier etwas dazu beitragen?!)
Bei denen sollte es ja soweit bekannt sein:
"Nochmal Kommerzielle und öffentliche Nutzung von TIDAL, Spotify, Deezer, Apple Music, Youtube, Amazon Music und Co. erfüllt die Voraussetzungen von lizenzierter Musik nicht."
Wie schaut es denn da so genau aus mit "auf dem Gebiet (hier in) Dutschland"?
Da in den "Terms & Conditions" steht ja eindeutig
-----> 4. Territory: USA
Was würde/wird die GEMA dazu sagen?
Beatport Link und BeatSource werde ich mal noch bei Bedarf ergoogeln.
(Oder jemand kann mir hier etwas dazu beitragen?!)
Bei denen sollte es ja soweit bekannt sein:
"Nochmal Kommerzielle und öffentliche Nutzung von TIDAL, Spotify, Deezer, Apple Music, Youtube, Amazon Music und Co. erfüllt die Voraussetzungen von lizenzierter Musik nicht."
geposted Wed 19 Oct 22 @ 7:33 pm
iDJPool kannst du sowieso vergessen da findet man kaum was.
Die gekauften Beatport Lieder dürfen ja auch öffentlich aufgeführt werden sind halt dann etwas teurer.
Beatport Streaming wird offiziell Global unterstützt, mit Ausnahme der US-Embargoländer und der Volksrepublik China.
Die gekauften Beatport Lieder dürfen ja auch öffentlich aufgeführt werden sind halt dann etwas teurer.
Beatport Streaming wird offiziell Global unterstützt, mit Ausnahme der US-Embargoländer und der Volksrepublik China.
geposted Thu 20 Oct 22 @ 6:52 am
Danke
Beatport Streaming: (Übersetzung)
"Inhalte, die mit Ihrem Streaming-Abonnement gestreamt werden, sind nur für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Die Nutzung von Streaming für öffentliche Aufführungszwecke erfordert eine zusätzliche Lizenzierung, die nicht Teil Ihres Abonnements ist."
Beatport Streaming: (Übersetzung)
"Inhalte, die mit Ihrem Streaming-Abonnement gestreamt werden, sind nur für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Die Nutzung von Streaming für öffentliche Aufführungszwecke erfordert eine zusätzliche Lizenzierung, die nicht Teil Ihres Abonnements ist."
geposted Thu 20 Oct 22 @ 9:13 pm
wollerosekauf wrote :
Danke
Beatport Streaming: (Übersetzung)
"Inhalte, die mit Ihrem Streaming-Abonnement gestreamt werden, sind nur für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Die Nutzung von Streaming für öffentliche Aufführungszwecke erfordert eine zusätzliche Lizenzierung, die nicht Teil Ihres Abonnements ist."
Beatport Streaming: (Übersetzung)
"Inhalte, die mit Ihrem Streaming-Abonnement gestreamt werden, sind nur für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Die Nutzung von Streaming für öffentliche Aufführungszwecke erfordert eine zusätzliche Lizenzierung, die nicht Teil Ihres Abonnements ist."
An dieser Stelle sollte man erwähnen, dass das generell für alle Musik in Deutschland gilt.
Die "Lizenz für öffentliche Aufführung" vergibt in Deutschland praktisch nur die GEMA.
Da diese Lizenz von allen möglichen Randbedingungen der Aufführung abhängt, wird es dafür niemals eine Lizenz beim Kauf oder Abo geben können.
Damit ist aber umgekehrt das Streamen über einen Anbieter, der eine Vereinbarung mit der GEAM hat, relativ unabhängig von der Quelle durchaus legal.
geposted Sun 24 Mar 24 @ 11:31 am