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Forum: German Forum

Topic: Ersatz DJ

Dieses Thema ist veraltet und kann veraltete oder falsche Informationen enthalten.

Hi,
Mein DJ Kollege und ich legen immer als Duo auf. Als Mobile DJ auf allem was so anfällt.
Meistens habe ich Sa. Abends noch eine Veranstaltung von meiner Arbeitsstelle als Tanzlehrer aus. Diese Veranstaltungen gehen meist nicht so lange, so das ich ab ca. 23:00 zu meinem Kollegen stoßen kann.
Gestern ist mein Kollege Krank geworden ao das wir einen Ersatz DJ für die ersten Stunden ins Boot geholt haben. (Diesen DJ kannte ich persönlich nicht - aber er macht das schon lange (er ist über 50 Jahre alt) und mein DJ Kollege hat schon häufiger mit ihm aufgelegt und ihn für Gut befunden)
Der ersatz DJ war technisch nicht ganz so bewandert - hatte aber eine Einweisung in die Anlage von mir erhalten. Was dann am abend leider nicht geklappt hat war das er einen IPod anschließt.
Wie das an einem solchen Abend ist - hat sich meine Veranstaltung bis um 24:00 hingezogen und somit war ich erst um 24:20 bei dem 50ten Geburstag den es zu beschallen galt.
Als ich angekommen bin war niemand am Tanzen - und die Musik lief auf Hintergrund Musik level. (und das Licht war zu hell) Alles Sachen die man beheben kann. Ich denke die Musik auswahl war gut von dem Kollegen aber aufgrund dieser Tatsachen hat niemand getanz - er hat es also nicht verkauft das Tanzen.
Als ich dann diese Sachen geändert hatte und 2 Titel gespielt hatte waren die Leute am Tanzen.
So - - - - - - - -- Worauf will er hinaus ????
Der Veranstalter sagt jetzt er hatte UNS gebucht weil er weiß wie wir als DJ sind und jetzt stand die meiste Zeit jemand völlig anderes da der den Job nicht so ausgeführt hat wie er es gern gehabt hätte.
Und ich weiß jetzt nicht wie ich damit umgehen soll.
Darum meine Frage was macht ihr wenn ein Kollege euren Job übernimmt ?
 

geposted Sun 11 Mar 12 @ 11:37 am
raynetPRO InfinityMember since 2006
Kann eigentlich nicht passieren, denn MEINEN JOB kann niemand übernehmen, wenn ich krank bin muss ich den Veranstalter informieren, eventuell nachfragen ob er einen Ersatz will oder wie die Situation gehandhabt werden soll, aber wenn ich zB als Veranstalter jemand buche und es kommt eine andere Person, ohne dies abgemacht/besprochen zu haben, wird dieser Auftrag als nicht erfüllt gewertet und entsprechend auch nicht honoriert (nach dem Motto, geliefert was nicht Bestellt wurde, bzw. nicht geliefert was Bestellt wurde).
Aber ernsthaft, ich kann doch keinen Ersatz DJ engagieren welchen ich nicht kenne, bzw. der mit meiner Technik nicht vertraut ist.
Da wäre es besser den Kunden/Veranstalter an eine Agentur zu verweisen....


LG Rayman


PS: abgesehen davon sollte ein guter DJ wissen auf was er sich einlässt und ob er mit der geforderten Situation klar kommt...

aber da trennt sich dann der Weizen von... ;)
 

geposted Sun 11 Mar 12 @ 1:52 pm
Genauso wie Rainet sehe ich es auch. Sollte ich mal zu einem Auftritt warum auch nicht können, klärt man es direkt mit dem Veranstalter ab, ob man einen Ersatzdj schicken soll - den man natürlich dann auch kennen sollte - oder ob er vom Vertrag zurücktreten möchte und sich selbst um einen anderen DJ kümmern will. Aber einfach so einen anderen DJ schicken geht gar nicht.
Ich würde mich bei ihm entschuldigen und ihm zumindest einen Teil der Gage erstatten dafür, dass der Ersatz unzumutbar war und nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat. Beim nächsten Mal würde ich dann Prioritäten setzen und entweder die Arbeitsstelle muss zurückstecken oder aber man lässt den Auftrag ganz bleiben.

Gruß Martin
 

geposted Sun 11 Mar 12 @ 5:28 pm
Hallo!
Also ich würde auch nicht einfach jemand anderes als DJ hinschicken den ich nicht persönlich kenne,oder zumindestens mal einigemale als DJ selbst beim auflegen bei verschiedenen Events/VA ,etc. beobachtet /begleitet habe.
Würde das aber vorher immer mit dem Veranstalter /Kunde auch abklären,ob er selbst jemand anderes sucht oder ob er mit dem Ersatz-Dj einverstanden ist.
Würde das dann doch einmal aus einer Notlage heraus entstehen und ich hätte keinen passenden Ersatz Dj dem ich den Auftrag anvertrauen kann,wo ich weiss das er es auch gut oder besser macht und der Kunde damit auch zufrieden währe,oder er würde so schnell keinen Ersatz-Dj finden,weil es 1 tag vor VA ist,dann sollte man den Auftrag bei nichtgefallen des Kunden nicht berechnen sondern als kostenlos belassen.

Wenn er mich gebucht hat dann muss ich auch dort erscheinen und kein anderen DJ da er ja nicht weiss wie er den Job macht.

Stellt euch einfach mal folgendes Szenario vor:

Eine Weisse Hochzeit,das zukünftige Brautpaar hat dich als DJ auf einer anderen Hochzeit,etc schonmal live erlebt und dich gebucht,weil sie dich sehr gut fanden und dann erscheint jemand anderes als DJ der das nicht so macht nach den Vorstellungen des Brautpaars.

Wie ihr seht ist jetzt der schönste Tag in dem Leben des Brautpaars versaut,
und nachholen kann man ihn auch nicht mehr da dieser Tag nur einmalig und was ganz besonderes ist.

mfg,vlnjacki
 

geposted Sun 11 Mar 12 @ 6:48 pm
Hallo

Ich habe mir ein paar gute Jungs "erzogen". Das waren früher alles meine Lehrlinge.
Die wissen genau wie ich spiele. Haben auch meine Playlisten. Somit kann ich hier auf der sicheren Seite sein, das Grundsätzlich nichts in die Hose geht.

Das mach ich aber auch nur in meinen Resident Läden. Wenn ich in einer "normalen" Disco arbeite, ruf ich meine Agentur an. Die erledigen das für mich :)
In unserer Agentur sind Grundsätzlich nur Profis angagiert. Natürlich gibt's hier schlechtere und bessere Djs.
Aber das Grundkonzept ist bei allen vorhanden. Musikwissen, Mikrofon, Licht, etc.
 

geposted Mon 12 Mar 12 @ 5:38 am
Danke für die Statements - Wenn man nicht dazu lernen würde währe es ja langweilig ;)

In einem Mustervertrag habe ich auch mal gelesen das bei Ausfall ein Ersatz DJ vom ausgefallenen DJ besorgt wird - was steht bei euch dazu im Vertrag ?
 

geposted Mon 12 Mar 12 @ 7:16 am
Kla usst du für "gleichwertigen Ersatz" sorgen, aber wenn du vorher weißt das du den Termin nicht wahr nehmen kannst, dann besorg einen Kollegen mit dem du vorher mal zusammen gearbeitet hast und er das Grundsätzliche Know How hat.

Ich habe dieses Jahr z.b. am 30.6. oder 07.07. um die 7 Anfragen. Die kann ich auch nur mit Kollegen erfüllen, von denen ich Überzeugt bin das sie gut sind. Da stelle ich niemanden hin, von dem ich mal gehört habe. Vorallem nicht wenn der Auftraggeber vorher DICH gebucht hat.
 

geposted Mon 12 Mar 12 @ 7:42 am
Alador wrote :
Danke für die Statements - Wenn man nicht dazu lernen würde währe es ja langweilig ;)

In einem Mustervertrag habe ich auch mal gelesen das bei Ausfall ein Ersatz DJ vom ausgefallenen DJ besorgt wird - was steht bei euch dazu im Vertrag ?


So einen Vertrag würde ich niemals unterschreiben, denn wenn ich Krank bin oder Verunfalle ist dies nicht mein Verschulden. Dann soll der Club oder die Agentur für einen Ersatz DJ sorgen. Mal ganz Krass gesagt, wenn du einen ganz schweren Unfall hast und im Koma bist, so kannst auch nicht einen Ersatz DJ besorgen.

Die Sklaverei wurde schon lange abgeschafft.


Gruss Mike
 

geposted Mon 12 Mar 12 @ 8:19 am
Grundsätzlich schicke ich niemanden anders hin, außer ich bin sooooo krank, dass es nicht geht. (kam bis jetzt Gott sei Dank noch nie vor)

Hierfür habe ich einen Passus im Vertrag drin, dass ich ohne Entschädigung raus kann. Der Veranstalter kann wählen, ob ich ihm beim Ersatz suchen behilflich bin.

Gleiches generell bei höherer Gewalt.
Ich war z. B. Sylvester in Österreich. An diesem Tag war St. Anton durch Schnee komplett von der Außenwelt abgeschnitten und alle Straßen gesperrt. Ich hatte meine Job wo anders, aber wäre es in St. Anton gewesen, hätte ich gar nicht hin fahren können (da hats vermutlich Kollegen im wahrsten Sinne des Wortes "abgeschneit").

Lg Stefan
 

geposted Mon 12 Mar 12 @ 1:13 pm


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