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Topic: Problem beim anschliessen der Hercules DJ Console RMX

Dieses Thema ist veraltet und kann veraltete oder falsche Informationen enthalten.

Hallo zusammen
Ich habe mir gerade die DJ Controller RMX von Hercules geholt. Ich habe bereits den Treiber für das Mischpult und auch Virtual DJ runtergeladen.
Als ich zum ersten mal Musik Mixen wollte konnte ich auf dem Mischpult nur einen Knopfdruck machen und danach gieng nichts mehr, auch bei allen weiteren versuchen ging das so.

Wer kann mir helfen und weiss wo das Problem sein könnte?
Vielen dank
 

geposted Sat 02 Mar 13 @ 2:45 pm
mit welcher Version von VDJ versuchst du es..?
 

Habe es zuerst mit der Virtual DJ Pro Version versucht habe es aber warscheinlich falsch Installiert danach habe ich noch die Free Version runtergeladen und mit der ging es gar nicht weil da irgendwie nach 10 minuten oder so sowieso alles vorbei ist. Werde es nochmals mit der Pro Version versuchen.
Welchen Treiber braucht eigentlich das Mischpult?
 

Die Antworten auf solche Fragen ähneln sich immer irgendwie genau wie die Fragestellung:

Pro-Version hier registrieren / Update hier ziehen / Nochmal versuchen / DANACH nochmal fragen WENN es immernoch nicht klappt.

Bitte Reihenfolge der obigen Tips beachten!

Gruß Tanzi
 

Habe es soeben mit der Version probiert welche mir mitgegeben wurde ( habe es Secondhand gekauft) auf der CD steht Virtual DJ 7 pro drauf, habe nun auch noch die Treiber des Mischpults neu Installiert,es entsteht wieder das gleiche Problem wie anhin. Nach kurzer Zeit geht gar nichts mehr. Nach dem öffnen von Virtual DJ kommt ein Fenster in dem steht das diese Version von Virtual DJ den Controller nur 10 minuten unterstützt.
 

Eine Pro Lizenz darft NICHT verkauft oder weiter gegeben werden. Steht in den AGB von Atomix. ( Kannst du zwar nix für, aber nur mal so zur Info. Der Verkäufer hat dich also angeschmiert. Sollte der Verkäufer seine Pro Lizenz registriert haben, bist du doppelt verladen worden, da man die Lizenz nur EINMAL registrieren kann. D.h. bei allen künftigen (kostenlosen) Updates schaust du in die Röhre). Die Meldung mit den 10 Minuten geht von der Home Free aus, das ist auch so OK.

greetz
rob
 

Würde mal sagen das Dich da einer gewaltig über den Tisch gezogen hat.

Gruß, Heiko
 

Wir nehmen also jetzt mal den hypothetischen Fall an es hätte jemand einen Kontroller MIT einer PRO-Lizenz Verkauf (was ja im Falle der Softwarelizenz nicht erlaubt ist).
Dann hätte er vermutlich eine CD beigelegt auf welcher sich eine Software befindet UND einen passenden Registrierungscode.

Der Käufer müsste dann die Software installieren und mit dem Code Freischalten. Danach könnte der Käufer die Version hier registrieren, Updates ziehen und die Sache wäre "naja erträglich" ;)

Bei einer solchen freigeschalteten Version müsste dann auch beim Programmstart angezeigt werden auf wen die Version registriert ist.
Bei einer solchen freigeschalteten Version wird es die beschriebenen Probleme nicht geben und wenn würden wir gerne helfen!

Sollte der Verkäufer aber eine bereits registrierte Version beigelegt haben kann diese Software hier nichtmehr registriert werden und der Käufer ist gekniffen weil er keine Updates ziehen kann und auch keinen Support bekommt. Dies schließen die AGBs von Atomix nämlich aus.
Sollte der Käufer eine gecrackte Version beigelegt haben würde man das bereits im Startbildschirm erkennen, dann stünden unter
"registriert auf" sehr eigenartige Dinge. Auch in diesem Fall hätte der Käufer die A*Karte gezogen.

In beiden Fällen bleibt eigentlich nur die Konsole zurückzugeben und den Verkäufer zu belangen weil er eine Ware unvollständig verkauft hat, bzw. ein Betrugsversuch vorliegt.

Zweite Lösung wäre hier eine legale Vollversion zu erwerben, was der Käufer aber vermutlich nicht möchte, er hat ja in gutem Glauben eine Konsole MIT Software erstanden.

Und die Moral von der Geschicht: Kauf gebrauchte Software nicht!

Sorry für den Käufer, aber der beste Weg ist den Verkäufer in die Pflicht zu nehmen und auf Wandlung oder Ersatzleistung zu bestehen.
Sollte in den Verkaufsbedingungen "inkl. Software" stehen langt das schon für eine Rückgabe denn der Verkäufer muss sich vorab informieren ob der die Software überhaupt veräußern darf.

Gruß Tanzi
 



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