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Forum: German Forum

Topic: Ist doch wohl ein Witz - Page: 3

Dieses Thema ist veraltet und kann veraltete oder falsche Informationen enthalten.

DjReesy wrote :
Pro Basic darf man kommerziell nutzen, womit man nur mit Maus und Tastatur arbeiten kann und le beiliegend zum controller nicht.


Du musst aber bedenken für die VDJ Pro Basic hat man ja auch bezahlt
(In meinem Fall waren es 99,-€ bei Saturn damals),
die VDJ LE ist ja kostenlos den Controller beiliegend,also quasi ein Geschenk des Herstellers damit du den Controller überhaupt nutzen kannst,ohne dir dafür extra eine DJ-Software zu kaufen,denn es gibt ja auch Controller bei denen gar keine Software bzw. VDJ-LE Software dabei ist,die kannst du dann nur mit der freien kostenlosen VDJ Homeversion für 10 Minuten wie ne Pro Version antesten,ansonsten musstest dir die Vollversion also die VDJ Pro Full (jetzt VDJ 8 Infinity) Software dann dafür kaufen,oder eben auf einer Freeware DJ Software zurückgreifen die deinen Controller unterstützt.

Wie das bei der monatlich mietbaren Version VDJ Subscriber aussieht weiss ich nicht,
und bei der neuen VDJ Controllerediton weiss ich es auch nicht.


 

DjReesy wrote :
Na meinetwegen. Nutze ich meine le Version zu Hause. Mache ich ja ohnehin so. Könnt ihr glauben oder nicht. Schwachsinn finde ich es trotzdem. Pro Basic darf man kommerziell nutzen, womit man nur mit Maus und Tastatur arbeiten kann und le beiliegend zum controller nicht. Greife ich das Kaffeemaschinen Beispiel auf. Wäre genauso bekloppt vom Hersteller zu sagen, dass man die Probepads nicht zum Verkauf anbieten darf. Naja was solls


so ist es sogar öfter als du denkst.
ich arbeite seit über 20 jahren in der gastro, und fast genau so lange als DJ.
ich werde fast täglich genau mit diesem System konfrontiert.
in der gastro bekommen die wirte oft mal test Produkte ( getränke, Snacks ect ).
diese werden den gästen zum TESTEN angeboten, und das kostenlos. der wirt darf diese NICHT kostenpflichtig anbieten. so steht das in den verträgen bzw AGBs.
soetwas nennt sich in diesem Gewerbe > Promotion.

als dj beziehe ich viel musik über einen promopool.
diese pools dürfen diese musik NUR an DJs weitergeben, wenn diese belegen können, das sie DJs sind und einige weitere Kriterien erfüllen.
(regelmässige gigs vor XXX leuten, lange im Geschäft, verschiedene Locations usw)
die pools dürfen diese musik nicht verkaufen, sondern eben für eine Schutzgebühr an eine Auswahl an DJs weitergeben.

und so ist es eben auch mit der Software.
willst du es profiessionell nutzen (i.E. Öffentlich), benötigst du das Produkt, welches dafür gedacht ist.
und die Kriterien dafür findest du in den AGBs bzw der EULA.

da ist nichts Schwachsinn dran.
das ist ganz normales Marketing.

das müssen nur einige leute noch lernen.
 

genau...ob du das jetzt nur gerecht findest oder nicht...im Software Bereich läuft das eben weltweit so und wir können daran leider nichts ändern....
Bei weiterem Diskussionsbedarf kannst du dich auch gerne direkt an Atomix wenden...;-)

Atomix Productions Inc.
Los Angeles CA 90036, USA
Tel: (323) 446 2221 (international: +1-323-446-2221)

Und da wir uns hier langsam im Kreis bewegen, darf ich die Mod´s bitten, dieses Topc zeitnah zu schliessen....
 

machen wir auch !

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