Hallo,
ich würde gerne eine meiner Virtual DJ Seriennummern aus meinem Profil löschen, da ich meine alte COnsole mit der dazugehörigen VDJ Version verschenken möchte. Geht das?
Beste Grüße und Happy weekend!
Tobias
ich würde gerne eine meiner Virtual DJ Seriennummern aus meinem Profil löschen, da ich meine alte COnsole mit der dazugehörigen VDJ Version verschenken möchte. Geht das?
Beste Grüße und Happy weekend!
Tobias
geposted Fri 20 Jul 12 @ 6:39 am
Nein ist leider nicht möglich soweit ich weis.
Die Proversion darftst du ja nicht weiterverkaufen, und ich denke bei der LE ist es im Regelfall genau gleich.
Ich kann mir kaum vorstellen das ein Unterschied zwischen Verschenken und Verkaufen gemacht wird, da es ja nicht prüfbar ist ob man sie wirklich verschenkt hast.
Grüße
Die Proversion darftst du ja nicht weiterverkaufen, und ich denke bei der LE ist es im Regelfall genau gleich.
Ich kann mir kaum vorstellen das ein Unterschied zwischen Verschenken und Verkaufen gemacht wird, da es ja nicht prüfbar ist ob man sie wirklich verschenkt hast.
Grüße
geposted Fri 20 Jul 12 @ 6:50 am
Du kannst deine Console mit der CD abgeben,
der Freund kann nur nicht die Version regestrieren und ggf. Updates fahren.
Also >> Conole & Cd abgeben ..gut is ;)
Ein löschen deiner Serial geht leider nicht mehr ;(
LG
Thomas
der Freund kann nur nicht die Version regestrieren und ggf. Updates fahren.
Also >> Conole & Cd abgeben ..gut is ;)
Ein löschen deiner Serial geht leider nicht mehr ;(
LG
Thomas
geposted Fri 20 Jul 12 @ 7:37 am
Wieso nicht mehr??
Das ist noch nie gegangen :)
VirtualDj darf nur einmal registriert werden. Also hat nur der Erstbesitzer das Recht, Plugins und Updates zu laden.
Der neue Benutzer kann aber ohne weiteres die Cd Version verwenden.
Grüsse
Das ist noch nie gegangen :)
VirtualDj darf nur einmal registriert werden. Also hat nur der Erstbesitzer das Recht, Plugins und Updates zu laden.
Der neue Benutzer kann aber ohne weiteres die Cd Version verwenden.
Grüsse
geposted Fri 20 Jul 12 @ 7:46 am
Hier kommt Nummer 2 in Frage ob Schenkung oder Verkauf.
[1] Controller mit LE oder einer VDJ CD Version ist nicht innerhalb eines Accounts registriert
Natürlich darf der Controller vom Besitzer incl. VDJ LE CD bzw. die CD Version verkauft werden.
Der neue Besitzer kann sich dann registrieren und alle Vorteile der Registrierung nutzen.
Verbilligtes Upgrade auf die Pro Full, Zugriff auf das Lizenz Download Center, Zugriff gemäß Lizenz auf die Plugins Download Sektion ……..
PS:Voraussetzung für das verbilligte Upgrade auf die Pro Full ist aber, das der Vorbesitzer dieses nicht schon in Anspruch genommen hat, da dieses auch ohne Registrierung möglich ist!
Kommt Atomix zu dem Schluß das ein illegaler Verkauf vorliegt, kann der Account gesperrt werden!
Siehe auch Virtual DJ Privacy Statement!
[2] Controller mit LE oder einer VDJ CD Version ist bereits innerhalb eines Accounts registriert
Natürlich darf der Controller vom Besitzer incl. VDJ LE CD bzw. die CD Version verkauft werden, allerdings kann der neue Besitzer die LE Version nicht mehr registrieren und so Zugriff auf die Updates im Download Center bzw. die Plugins Download Sektion bekommen.
Allerdings könnte er die Lizenz zum verbilligten Upgrade auf die Pro Full verwenden, sofern der Vorbesitzer dieses nicht schon in Anspruch genommen hat.
Kommt Atomix zu dem Schluß das ein illegaler Verkauf vorliegt, kann der Account gesperrt werden!
Siehe auch Virtual DJ Privacy Statement!
[3]Download Version Broadcaster, Pro Basic & Pro Pro Full
Hier gibt es gar nichts zu deuten, ein Verkauf ist nicht zulässig!
Kommt Atomix zu dem Schluß das ein illegaler Verkauf vorliegt, kann der Account gesperrt werden!
Siehe auch Virtual DJ Privacy Statement!
Gruss Mike
[1] Controller mit LE oder einer VDJ CD Version ist nicht innerhalb eines Accounts registriert
Natürlich darf der Controller vom Besitzer incl. VDJ LE CD bzw. die CD Version verkauft werden.
Der neue Besitzer kann sich dann registrieren und alle Vorteile der Registrierung nutzen.
Verbilligtes Upgrade auf die Pro Full, Zugriff auf das Lizenz Download Center, Zugriff gemäß Lizenz auf die Plugins Download Sektion ……..
PS:Voraussetzung für das verbilligte Upgrade auf die Pro Full ist aber, das der Vorbesitzer dieses nicht schon in Anspruch genommen hat, da dieses auch ohne Registrierung möglich ist!
Kommt Atomix zu dem Schluß das ein illegaler Verkauf vorliegt, kann der Account gesperrt werden!
Siehe auch Virtual DJ Privacy Statement!
[2] Controller mit LE oder einer VDJ CD Version ist bereits innerhalb eines Accounts registriert
Natürlich darf der Controller vom Besitzer incl. VDJ LE CD bzw. die CD Version verkauft werden, allerdings kann der neue Besitzer die LE Version nicht mehr registrieren und so Zugriff auf die Updates im Download Center bzw. die Plugins Download Sektion bekommen.
Allerdings könnte er die Lizenz zum verbilligten Upgrade auf die Pro Full verwenden, sofern der Vorbesitzer dieses nicht schon in Anspruch genommen hat.
Kommt Atomix zu dem Schluß das ein illegaler Verkauf vorliegt, kann der Account gesperrt werden!
Siehe auch Virtual DJ Privacy Statement!
[3]Download Version Broadcaster, Pro Basic & Pro Pro Full
Hier gibt es gar nichts zu deuten, ein Verkauf ist nicht zulässig!
Kommt Atomix zu dem Schluß das ein illegaler Verkauf vorliegt, kann der Account gesperrt werden!
Siehe auch Virtual DJ Privacy Statement!
Gruss Mike
geposted Fri 20 Jul 12 @ 8:25 am
nur weil ihr es immer wieder sagt wird es dadurch nicht war.
software darf verkauft werden ohne wenn und aber!
hier einer von vielen links zum letzten urteil des eugh.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html
und für einen normal user hier ist die fasch aussage.. na ja "egal" aber machen die "admin, operator" etc sowas
ist es im namen von "vdj" was rechtlich nicht zu raten ist.
und bevor jetzt alle wieder sagen aber im lizenz vertrag steht es so...
software darf verkauft werden. auch tolle einträge in der bestimmung (lizenz) ändern das nicht! """genau das sagt ein urteil ja aus""""
sicherheits update muss zugänglich sein und kostenlos (das hat adoba zu spüren bekommen "wollten geld dafür").
also aussperren aus forum geht auch nicht.
also erst mal anwalt fragen (am besten passenden) dann weiter reden.
da ich meine nicht verkaufen wollt, will und werde war es mir bis jetzt egal aber echt nun muss mit dem unsinn schluss sein.
ach ja für alle die es nicht gemerkt haben ich habe ein urteil raus gesucht gegen einen in den USA sitzende firma. wie auch VDJ
software darf verkauft werden ohne wenn und aber!
hier einer von vielen links zum letzten urteil des eugh.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html
und für einen normal user hier ist die fasch aussage.. na ja "egal" aber machen die "admin, operator" etc sowas
ist es im namen von "vdj" was rechtlich nicht zu raten ist.
und bevor jetzt alle wieder sagen aber im lizenz vertrag steht es so...
software darf verkauft werden. auch tolle einträge in der bestimmung (lizenz) ändern das nicht! """genau das sagt ein urteil ja aus""""
sicherheits update muss zugänglich sein und kostenlos (das hat adoba zu spüren bekommen "wollten geld dafür").
also aussperren aus forum geht auch nicht.
also erst mal anwalt fragen (am besten passenden) dann weiter reden.
da ich meine nicht verkaufen wollt, will und werde war es mir bis jetzt egal aber echt nun muss mit dem unsinn schluss sein.
ach ja für alle die es nicht gemerkt haben ich habe ein urteil raus gesucht gegen einen in den USA sitzende firma. wie auch VDJ
geposted Fri 20 Jul 12 @ 11:03 am
Damit sind die Standpunkte wohl geklärt. Geh zu einem Anwalt und erkundige Dich.
Ich bin das Thema mittlerweile leid.
Bezüglich dem von Dir geposteten Artikel - da es sich bei den genannten Lizenzen um Lizenzen handelt die über die Deutsche Vertretung gekauft wurden hat der EU Gerichtshof entgegen dem herangezogenen Lizenzvertrag entschieden da dieser hier am Gerichtsstand Deutschland (Europa) keine Wirksamkeit hat. Dies hat das Gericht festgestellt.
Atomix hat seinen Gerichtsstand in den USA. Mir ist KEIN Urteil eines US Gerichts bekannt der den selben Tonus hat. Von daher ist das alles heiße Luft und das Thema an dieser Stelle beendet.
Gruß, Heiko
Ich bin das Thema mittlerweile leid.
Bezüglich dem von Dir geposteten Artikel - da es sich bei den genannten Lizenzen um Lizenzen handelt die über die Deutsche Vertretung gekauft wurden hat der EU Gerichtshof entgegen dem herangezogenen Lizenzvertrag entschieden da dieser hier am Gerichtsstand Deutschland (Europa) keine Wirksamkeit hat. Dies hat das Gericht festgestellt.
Atomix hat seinen Gerichtsstand in den USA. Mir ist KEIN Urteil eines US Gerichts bekannt der den selben Tonus hat. Von daher ist das alles heiße Luft und das Thema an dieser Stelle beendet.
Gruß, Heiko
geposted Fri 20 Jul 12 @ 11:30 am